1. Einleitung
Schwarzarbeit ist in Deutschland ein weit verbreitetes Phänomen. Ob beim privaten Hausbau, bei Renovierungsarbeiten oder bei alltäglichen Dienstleistungen – immer wieder entscheiden sich Auftraggeber und Auftragnehmer, Leistungen „ohne Rechnung“ abzuwickeln. Was kurzfristig nach einer finanziellen Ersparnis klingt, birgt erhebliche rechtliche, finanzielle und strafrechtliche Risiken.
Dieser Beitrag erklärt, was unter Schwarzarbeit zu verstehen ist, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und mit welchen Konsequenzen sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer rechnen müssen. Außerdem wird die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesgerichtshofs (BGH), beleuchtet.
2. Begriff und gesetzliche Grundlagen der Schwarzarbeit
Der Begriff „Schwarzarbeit“ ist im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verankert. Nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG liegt Schwarzarbeit insbesondere dann vor, wenn:
Schwarzarbeit ist damit kein einheitlicher Straftatbestand, sondern eine Sammelbezeichnung für verschiedene Gesetzesverstöße, die in unterschiedlichen Rechtsgebieten – vom Strafrecht über das Steuerrecht bis hin zum Arbeitsrecht – relevant werden.
3. Typische Erscheinungsformen
In der Praxis zeigt sich Schwarzarbeit vor allem in folgenden Konstellationen:
Gerade im Baugewerbe ist die Versuchung groß: Ein Angebot ohne Umsatzsteuer wirkt für Auftraggeber günstiger, während der Auftragnehmer sich zusätzliche Gewinne verspricht. Doch hier beginnt die rechtliche Falle.
4. Konsequenzen für den Auftragnehmer
Wer Schwarzarbeit leistet, setzt sich erheblichen Risiken aus:
4.1 Strafrechtliche Folgen
4.2 Bußgelder nach dem SchwarzArbG
4.3 Zivilrechtliche Risiken
5. Konsequenzen für den Auftraggeber
Auch der Auftraggeber geht erhebliche Risiken ein, wenn er Schwarzarbeit in Anspruch nimmt:
5.1 Nichtigkeit des Vertrags
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Verträge über Schwarzarbeit nichtig sind.
Das bedeutet: Der Auftraggeber kann keine Fertigstellung, keine Nachbesserung und keine Gewährleistung verlangen – selbst dann nicht, wenn das Werk mangelhaft ist.
5.2 Straf- und Bußgeldrisiken
Auch Auftraggeber können wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung belangt werden. Zudem drohen Bußgelder nach dem SchwarzArbG. Der Auftraggeber muss zudem damit rechnen, dass er die vorenthaltenen Sozialbeiträge an die Krankenkasse und Rentenversicherung nachzahlen muss. Je mehr Schwarzarbeiter der Unternehmer beschäftigt und je länger die Beschäftigung andauert, können dort enorme Nachforderungen entstehen.
5.3 Haftungsrisiken und fehlender Versicherungsschutz
Entstehen durch die Schwarzarbeit Schäden, trägt der Auftraggeber in vielen Fällen das volle Risiko. Versicherungen verweigern häufig die Regulierung, wenn die Schäden im Zusammenhang mit Schwarzarbeit stehen.
6. Praktische Konsequenzen aus der Rechtsprechung
Die Rechtsprechung des BGH hat die Risiken der Schwarzarbeit für Auftraggeber in den letzten Jahren erheblich verschärft. Während früher teilweise noch Ansprüche auf Rückzahlung oder Schadenersatz diskutiert wurden, ist die Linie heute eindeutig:
Damit befinden sich beide Vertragsparteien in einer „Lose-Lose-Situation“. Wer auf Schwarzarbeit setzt, verzichtet bewusst auf die Durchsetzung seiner Rechte.
7. Beispiel aus der Praxis
Ein Bauherr lässt sein Badezimmer von einem Handwerker renovieren. Um Kosten zu sparen, vereinbaren beide: „ohne Rechnung“. Die Arbeiten weisen erhebliche Mängel auf – das Bad ist unbenutzbar.
Das vermeintliche „Schnäppchen“ wird schnell zu einem teuren Risiko.
8. Gesetzliche Alternativen und rechtssichere Gestaltung
Anstatt auf Schwarzarbeit zu setzen, sollten Auftraggeber und Auftragnehmer auf rechtssichere Verträge und ordnungsgemäße Rechnungen achten. Dazu gehört:
Nur so ist gewährleistet, dass beide Seiten ihre Rechte durchsetzen können und keine strafrechtlichen Risiken bestehen.
9. Fazit
Schwarzarbeit mag auf den ersten Blick attraktiv wirken, weil kurzfristig Kosten gespart werden. Tatsächlich aber bringt sie für beide Seiten erhebliche Nachteile mit sich:
Die klare Botschaft lautet daher: Finger weg von Schwarzarbeit. Nur durch transparente Verträge, ordnungsgemäße Abrechnungen und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben lassen sich rechtliche Sicherheit und wirtschaftlicher Schutz gewährleisten.
Sie haben Fragen zu Bauverträgen, Werkverträgen oder zur Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßer Tätigkeit und Schwarzarbeit? Ich berate Sie gerne umfassend und praxisnah.