Tatort Smartphone – strafbare Handlungen und rechtliche Konsequenzen

Das Smartphone ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken.

Es ist Kamera, Kommunikationsmittel, Speichergerät und Tor zur digitalen Welt – alles in einem.

 

Doch genau diese Vielseitigkeit macht es auch zu einem potenziellen Tatort für strafbare Handlungen.

 

Vom unerlaubten Fotografieren bis zur Cyberkriminalität: Das Strafrecht hat längst auf die digitalen Gefahren reagiert.

 

In diesem Rechtstipp erkläre ich, welche Straftaten mit dem Smartphone begangt werden können, welche rechtlichen Folgen drohen und wie man sich vor digitalen Vergehen schützt – bewusst oder unbewusst.

 

1. Unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen – heimliche Aufzeichnungen sind strafbar

 

Stichworte:

heimliches Filmen, § 201 StGB, § 201a StGB, Persönlichkeitsrechte

 

Eine der häufigsten Straftaten im digitalen Zeitalter ist das unerlaubte Aufnehmen von Bild- und Tonmaterial mit dem Smartphone.

  • § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) stellt es unter Strafe, wenn Gespräche ohne Zustimmung der Beteiligten aufgezeichnet werden.
  • § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) verbietet es, jemanden in einer privaten oder geschützten Umgebung zu fotografieren oder zu filmen – etwa in Umkleidekabinen, Toiletten oder der eigenen Wohnung.

 

Schon das heimliche Fotografieren unter den Rock („Upskirting“) oder ins Dekolleté kann eine Straftat darstellen.

 

Strafen: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

 

2. Cybermobbing und digitale Beleidigung – die unsichtbare Gewalt

 

Stichworte:

Beleidigung § 185 StGB, üble Nachrede § 186 StGB, Verleumdung § 187 StGB, Cybermobbing, digitale Kommunikation

 

Beleidigungen, Verleumdungen und üble Nachreden über WhatsApp, Instagram, TikTok oder Facebook sind nicht harmlos, sondern oft strafbar:

  • Eine Beleidigung (§ 185 StGB) liegt vor, wenn jemand durch Worte, Gesten oder Bilder in seiner Ehre verletzt wird.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB) ist das Verbreiten ehrverletzender Aussagen, auch wenn sie wahr sein könnten.
  • Verleumdung (§ 187 StGB) ist die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen.
  • Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand, aber die dabei begangenen Taten können durch eine Kombination mehrerer Paragrafen geahndet werden.

 

Strafen: Je nach Schwere Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

 

3. Sexting, Nacktbilder und Verbreitung privater Inhalte

 

Stichworte:

 Jugendpornografie, § 184b StGB, § 184 StGB, Sextortion, Datenschutzverletzungen

 

Das Versenden intimer Fotos ist unter Jugendlichen und Erwachsenen ein verbreitetes Phänomen – doch Vorsicht: Schon das Besitzen, Erstellen oder Weiterleiten von Nacktbildern Minderjähriger kann als Jugendpornografie (§ 184b StGB) strafbar sein – auch wenn die betroffenen Jugendlichen sich freiwillig fotografieren.

 

Auch bei Erwachsenen gilt: Die Verbreitung von intimen Fotos ohne Zustimmung des/der Abgebildeten kann eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ggf. sogar eine Straftat nach § 201a StGB oder eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen.

 

Strafen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; bei Jugendpornografie bis zu zehn Jahre.

 

4. Betrug und Identitätsdiebstahl per Smartphone

 

Stichworte:

 Phishing, Fake-Shops, § 263 StGB, Identitätsdiebstahl, Social Engineering

 

Das Smartphone wird zunehmend für betrügerische Aktivitäten genutzt. Typische Fälle:

  • Phishing-SMS oder -Mails, die angeblich von der Bank oder einem Paketdienst kommen.
  • Fake-Shops und betrügerische Zahlungsaufforderungen über Messenger-Dienste.
  • Identitätsdiebstahl, bei dem Kriminelle persönliche Daten übernehmen und missbrauchen.

Auch der Missbrauch eines fremden Smartphones oder Accounts kann als Betrug oder Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) gelten.

 

Strafen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis zu zehn Jahre.

 

5. Verstoß gegen das Urheberrecht – illegale Downloads und Streams

 

Stichworte:

 § 106 UrhG, Streaming, Filesharing, Musik- und Filmpiraterie

 

Das Smartphone ist auch ein beliebtes Mittel zum illegalen Streamen oder Herunterladen von Musik, Filmen oder Serien.

Filesharing-Apps oder dubiose Streaming-Plattformen stellen oft eine Urheberrechtsverletzung (§ 106 UrhG) dar.

Auch Screenshots oder Screenrecordings von urheberrechtlich geschütztem Material können problematisch sein.

 

Strafen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; zivilrechtlich drohen hohe Abmahngebühren und Schadensersatzforderungen.

 

6. Smartphone als Tatmittel – Beihilfe und Mittäterschaft

 

Stichworte:

 Beihilfe § 27 StGB, Mittäterschaft § 25 StGB, Anstiftung § 26 StGB

 

Nicht nur der Täter selbst, auch derjenige, der das Smartphone zum Beispiel zum Filmen einer Straftat bereitstellt oder als „Beifahrer“ dokumentiert, kann sich strafbar machen – etwa durch Beihilfe oder Mittäterschaft.

 

Beispiel: Jemand wird auf dem Schulhof verprügelt, ein anderer filmt mit dem Smartphone und verteilt das Video – das kann nicht nur eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, sondern auch eine Strafvereitelung oder Beihilfe zur Körperverletzung sein.

 

7. Datenschutzverstöße durch Smartphones

 

Stichworte:

DSGVO, Datenschutzverstoß, unerlaubte Kontaktweitergabe, Standortdaten

 

Die meisten Nutzer sind sich nicht bewusst, dass sie mit dem Smartphone leicht gegen Datenschutzgesetze verstoßen können:

  • Weitergabe von Kontaktdaten ohne Einwilligung
  • Speichern und Teilen von Standortdaten
  • Installieren von Spionage-Apps oder Überwachungssoftware auf fremden Geräten

Solche Handlungen können nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzforderungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – insbesondere wenn Daten heimlich gesammelt oder weitergeleitet werden.

 

8. Was tun bei einem strafbaren Vorfall mit dem Smartphone?

 

Rechte & Pflichten – das sollten Sie wissen:

  • Anzeige erstatten: Wenn Sie Opfer einer digitalen Straftat wurden (z. B. Cybermobbing oder Sextortion), zögern Sie nicht, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Beweise sichern: Screenshots, Chatverläufe, Meta-Daten – all das kann bei der Aufklärung helfen.
  • Anwalt konsultieren: Besonders bei schwerwiegenden Fällen ist anwaltlicher Rat ratsam. Ein Fachanwalt für Strafrecht oder IT-Recht kann helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.
  • Nicht selbst zum Täter werden: Auch wenn man sich „nur rächen“ möchte – Racheaktionen im Netz können selbst strafbar sein.

 

Fazit: Smartphone als Tatort – Wissen schützt vor Strafe

 

Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Das Smartphone als täglicher Begleiter bietet unzählige Möglichkeiten – leider auch für strafbare Handlungen. Ob bewusst oder unbewusst: Schon ein Klick kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Deshalb ist Aufklärung und rechtliches Grundwissen der beste Schutz vor digitalen Fallstricken.

 

Tipp: Schulen Sie Kinder und Jugendliche frühzeitig im verantwortungsvollen Umgang mit Smartphones und sensibilisieren Sie Ihr Umfeld für digitale Risiken.