Fahrerflucht: Was Sie wissen müssen und welche Konsequenzen drohen

Fahrerflucht, auch als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ bekannt, ist in Deutschland eine Straftat gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB). Doch was genau bedeutet Fahrerflucht, welche Strafen drohen und wie sollten Betroffene reagieren? In diesem Rechtstipp erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema Fahrerflucht, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und im Ernstfall richtig zu handeln.

 

Was ist Fahrerflucht?

 

Fahrerflucht liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter vom Unfallort entfernt, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Diese Pflichten umfassen:

• Anhalten am Unfallort

• Feststellung der Personalien (Name, Anschrift, Fahrzeugdaten)

• Warten auf die Polizei, insbesondere bei Sach- oder Personenschäden

 

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfallverursacher oder ein unbeteiligter Fahrer den Unfallort verlässt. Entscheidend ist, dass eine Unfallbeteiligung vorliegt, was bereits durch eine minimale Berührung – wie z. B. ein Parkrempler – gegeben sein kann.

 

Strafen bei Fahrerflucht

 

Wer sich nach einem Unfall unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Diese richten sich nach der Schwere des Unfalls und können folgende Konsequenzen haben:

 

1. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

• Geldstrafe

• Freiheitsstrafe: Bis zu drei Jahren möglich

 

2. Führerscheinentzug

• Fahrverbot: In der Regel ein bis drei Monate

• Entzug der Fahrerlaubnis: Mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen sogar dauerhaft

 

3. Punkte in Flensburg

 

Je nach Schwere des Vorfalls können bis zu drei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.

 

4. Versicherungsrechtliche Konsequenzen

• Regressforderung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Schadenssumme vom Unfallverursacher zurückfordern.

• Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung: Eigene Schäden werden nicht übernommen.

 

Wann gilt Fahrerflucht als straffrei?

 

Unter bestimmten Umständen kann Fahrerflucht straffrei bleiben:

• Unbewusstheit: Wenn der Fahrer nicht bemerkt hat, dass er einen Unfall verursacht hat, liegt keine Fahrerflucht vor. Dies ist jedoch schwer nachzuweisen.

• Nachträgliche Meldung: Wer sich nachträglich, innerhalb von 24 Stunden, bei der Polizei meldet, kann bei geringfügigen Sachschäden straffrei bleiben. Dies gilt jedoch nicht bei Personenschäden.

 

Was tun bei Fahrerflucht?

 

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie folgende Schritte beachten, um sich rechtlich abzusichern:

 

1. Anhalten und Absichern des Unfallorts 

• Warnblinklicht einschalten

• Warndreieck aufstellen

• Verletzten gegebenenfalls Erste Hilfe leisten

 

2. Personalien-Austausch

• Name, Anschrift und Versicherungsdaten austauschen

• Bei geparkten Fahrzeugen: Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen und sofort die Polizei informieren

 

3. Polizei verständigen

 

Dies ist Pflicht bei:

• Personenschäden

• Hohem Sachschaden

• Unklarer Unfallverursachung

 

4. Dokumentation des Unfalls

• Fotos vom Unfallort und den Schäden machen

• Zeugenkontakte notieren

 

Fahrerflucht bei Parkschäden

 

Ein häufiges Szenario ist der Parkrempler, bei dem ein geparktes Auto beschädigt wird. Hier gelten besondere Regeln:

• Wartezeit: Je nach Tageszeit 15 bis 60 Minuten.

• Kontaktaufnahme: Kann der Geschädigte nicht angetroffen werden, muss die Polizei informiert werden. Ein Zettel am Auto reicht nicht aus, um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu vermeiden.

 

Rechtliche Verteidigung bei Fahrerflucht

 

Wer einer Fahrerflucht beschuldigt wird, sollte unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht / Strafrecht konsultieren. Folgende Verteidigungsstrategien sind möglich:

• Unbewusstheit nachweisen: Beispielsweise bei geringen Parkschäden.

• Unfallbeteiligung bestreiten: Wenn kein direkter Kontakt nachgewiesen werden kann.

• Entlastungszeugen benennen: Zeugen können zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.

 

Verjährung bei Fahrerflucht

 

Die Verjährungsfrist für Fahrerflucht beträgt:

• Drei Jahre bei Sachschäden

• Fünf Jahre bei Personenschäden

 

Dies bedeutet, dass nach Ablauf dieser Fristen keine strafrechtliche Verfolgung mehr möglich ist.

 

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

 

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und kann erhebliche strafrechtliche sowie versicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer in einen Unfall verwickelt ist, sollte stets am Unfallort bleiben, die Polizei informieren und die Personalien austauschen. Im Zweifelsfall ist es besser, zu lange zu warten oder die Polizei zu verständigen, als sich wegen Fahrerflucht strafbar zu machen.

 

Sollten Sie einer Fahrerflucht beschuldigt werden, wenden Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt, um Ihre Rechte zu wahren und mögliche Strafen zu minimieren.

 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

Was passiert, wenn ich einen Parkschaden nicht bemerke?

 

Wenn glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass der Schaden unbemerkt blieb, liegt keine Fahrerflucht vor. Dies muss jedoch detailliert und plausibel dargestellt werden.

 

Ist Fahrerflucht eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?

 

Fahrerflucht ist immer eine Straftat gemäß § 142 StGB und keine Ordnungswidrigkeit.

 

Kann ich nachträglich Fahrerflucht melden?

 

Ja, bei geringfügigen Sachschäden ist eine nachträgliche Meldung innerhalb von 24 Stunden möglich, um einer Strafe zu entgehen. Dies gilt jedoch nicht bei Personenschäden.

 

Fazit

 

Fahrerflucht kann gravierende Folgen haben und wird in Deutschland streng geahndet. Wer sich nach einem Unfall unsicher ist, sollte lieber zu viel als zu wenig tun, um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Im Zweifel gilt: Am Unfallort bleiben und die Polizei informieren.