persönliche Erstberatung
Je nach Rechtsgebiet und Mandantenbegehren können die Kosten stark variieren. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütunsggesetz (RVG). Dort
sind die Abrechnungsbedingungen gesetzlich vorgeschrieben; das Gesetz sieht jedoch auch die Möglichkeit vor, nach einer Pauschale oder nach Stundensätzen abzurechnen.
Wir sollten zunächst herausfinden, ob ich Sie bei Ihrem rechtlichen Problem tatsächlich unterstützen kann. Hierzu empfehle ich Ihnen ein erstes Telefongespräch mit
meiner Kanzlei. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass ein erstes persönliches Beratungsgespräch sinnvoll ist, vereinbaren wir direkt einen Termin und Sie besuchen mich mit Ihren vorhandenen
Unterlagen in meiner Kanzlei.
In unserem ersten Termin werde ich Ihnen nicht nur Auskünfte zur Sache selbst erteilen, sondern Sie auch gleich darüber informieren, mit welchen Kosten Sie zu rechnen
haben. Wenn Sie dann einen Gesamtüberblick haben, können wir gemeinsam entscheiden, welche Schritte im Folgenden eingeleitet werden sollen.
Das gesamte erste und persönliche Beratungsgespräch für Privatpersonen kostet 150,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für
Unternehmer beziffert sich die Erstberatungsgebühr auf 250,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Betrag ist direkt in bar oder per Rechnung zu entrichten. Sollte sich aus
der Beratung ein kostenpflichtiges Mandat ergeben, wird der Betrag angerechnet, bzw. verrechnet.
Sie brauchen sich somit nicht vor einer Kontaktaufnahme zu scheuen, weil Sie hohe Kosten befürchten. Bedenken Sie auch, dass es für sozial schwache Mandanten
staatliche Unterstützungen wie z.B. die Prozesskosten- oder Beratungshilfe gibt oder eventuell auch eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.