Ärger mit dem Handwerker – Ihre rechtlichen Möglichkeiten und wann ein Rechtsanwalt hilft

Es kann schnell passieren: Sie haben eine Handwerkerleistung in Auftrag gegeben und sind unzufrieden mit dem Ergebnis. Mögliche Szenarien reichen von unsauber ausgeführten Arbeiten über verzögerte Baufortschritte bis hin zu komplett fehlerhaften Leistungen. Doch was tun, wenn der Handwerker nicht nachbessern möchte oder die Kommunikation schwierig wird? In solchen Fällen bietet das Zivilrecht verschiedene Möglichkeiten, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten, um Ihre Rechte zu wahren und rechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Optionen Ihnen zur Verfügung stehen und wann die Hilfe eines Anwalts sinnvoll ist.

 

1. Vertragliche Grundlagen im Handwerkerrecht

 

Der rechtliche Rahmen für Handwerksleistungen wird durch den sogenannten Werkvertrag geregelt, der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §§ 631 ff. verankert ist. Durch einen Werkvertrag verpflichtet sich der Handwerker, eine bestimmte Leistung zu erbringen und das vereinbarte Werk mangelfrei zu übergeben. Im Gegenzug sind Sie als Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Bereits bei Vertragsschluss sollten klare Absprachen über den Leistungsumfang, die Kosten und den Fertigstellungstermin getroffen werden.

Eine gründliche Vertragsgestaltung kann bereits viele Probleme im Vorfeld verhindern. Wenn der Vertrag unklar oder lückenhaft ist, kann es später jedoch zu Missverständnissen und Streitigkeiten kommen.

 

2. Typische Probleme mit Handwerkern

 

Es gibt verschiedene Situationen, in denen es zu Problemen mit dem Handwerker kommen kann:

• Unvollständige oder mangelhafte Leistung: Der Handwerker hat seine Arbeit nicht wie vereinbart abgeschlossen oder die Arbeit weist erhebliche Mängel auf.

• Verzögerungen: Der Handwerker hält sich nicht an den vereinbarten Zeitplan, und die Bauarbeiten verzögern sich erheblich.

• Kostenüberschreitung: Die Kosten fallen deutlich höher aus als ursprünglich kalkuliert.

• Verweigerung der Nachbesserung: Der Handwerker ist nicht bereit, Mängel zu beheben oder fordert dafür zusätzliche Zahlungen.

 

In diesen Fällen ist es wichtig, Ihre Rechte zu kennen und frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten.

 

3. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

 

Wenn der Handwerker seine vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt, haben Sie als Auftraggeber verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Nach dem Werkvertragsrecht haben Sie Anspruch auf ein mangelfreies Werk. Ist dies nicht der Fall, stehen Ihnen die folgenden Rechte zur Verfügung:

 

a) Nachbesserung verlangen

 

Das vorrangige Recht des Auftraggebers ist die Nachbesserung (§ 635 BGB). Das bedeutet, dass Sie den Handwerker auffordern müssen, die Mängel zu beheben. Hierbei ist es wichtig, dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Erst wenn der Handwerker dieser Aufforderung nicht nachkommt oder die Nachbesserung misslingt, können Sie weitere Rechte geltend machen. Gleiches gilt auch, wenn der Handwerker die Nachbesserung endgültig verweigert.

 

b) Minderung des Werklohns

 

Sollte die Nachbesserung erfolglos bleiben oder der Handwerker diese verweigern, haben Sie das Recht, den Werklohn zu mindern. Dies bedeutet, dass Sie den Preis für die Handwerkerleistung herabsetzen können, um den Wertverlust durch die Mängel auszugleichen (§ 638 BGB).

 

c) Schadenersatz

 

In bestimmten Fällen können Sie zusätzlich Schadenersatz verlangen, etwa wenn durch die mangelhafte Arbeit Folgeschäden entstanden sind, wie zum Beispiel Wasserschäden durch eine unsachgemäß installierte Rohrleitung (§ 636 BGB). Um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, müssen Sie nachweisen, dass der Handwerker schuldhaft gehandelt hat, also entweder fahrlässig oder vorsätzlich den Schaden verursacht hat.

 

d) Rücktritt vom Vertrag

 

Wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unzumutbar ist, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten (§ 636 BGB). Das bedeutet, dass Sie die Handwerkerleistung ablehnen und keine Zahlung leisten müssen. Wurde bereits eine Zahlung vorgenommen, können Sie diese zurückfordern.

 

e) Kündigung des Werkvertrages

 

Sie können bis zur Vollendung der Werkleistung den Werkvertrag jederzeit zu kündigen. Der Werkunternehmer erhält dann eine Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Hinzu kann der Werkunternehmer eine Vergütung in Höhe von weiteren 5 % für die Leistungen verlangen, die nun auf Grund der Kündigung nicht mehr ausgeführt werden müssen. Der Werkunternehmer ist dann verpflichtet, eine sog. prüfbare Schlussrechnung zu erstellen; vgl. § 648 BGB.

 

f) Selbstvornahme

 

Ist die Frist zur Nachbesserung erfolglos verstrichen oder wurde die Nachbesserung verweigert, können Sie die Mängel auch selbst beseitigen und den erforderlichen Aufwand dafür zurückverlangen. Insoweit können Sie auch eine andere Firma beauftragen und den Rechnungsbetrag gegenüber dem ursprünglichen Werkunternehmer zurückverlangen. Sollten Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sein, eine andere Firma zu beauftragen, können Sie vom Werkunternehmer auch einen sog. Vorschuss verlangen. Hierfür genügt es, wenn Sie von einer anderen Firma einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, damit die Höhe des Vorschusses beziffert werden kann.  

 

4. Die richtige Vorgehensweise bei Mängeln

 

Wenn Sie feststellen, dass die Handwerkerleistung mangelhaft ist, sollten Sie zunächst schriftlich den Handwerker zur Nachbesserung auffordern. Eine genaue Beschreibung der Mängel und eine klare Fristsetzung sind dabei entscheidend. Am besten dokumentieren Sie die Mängel auch durch Fotos oder Videoaufnahmen, um im Streitfall Beweise zu haben.

 

Sollte der Handwerker auf Ihre Aufforderung nicht reagieren oder sich weigern, die Mängel zu beheben, ist es ratsam, einen Anwalt für Zivilrecht hinzuzuziehen. Dieser kann Sie umfassend beraten und gegebenenfalls ein Gutachten einholen, um die Mängel objektiv zu bewerten. Ein Gutachter kann den Zustand der Arbeiten dokumentieren und so eine wichtige Grundlage für weitere rechtliche Schritte liefern.

 

5. Die Rolle eines Rechtsanwalts

 

Ein Anwalt für Zivilrecht, spezialisiert auf Werkvertragsrecht, kann in verschiedenen Situationen helfen. Zu den Leistungen eines Anwalts zählen:

 

a) Prüfung des Vertrags

 

Ein Anwalt kann den Werkvertrag überprüfen und beurteilen, ob die Handwerkerleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Oftmals hilft eine professionelle Einschätzung, um die Rechtslage besser zu verstehen.

 

b) Durchsetzung von Ansprüchen

 

Sollte der Handwerker die Nachbesserung verweigern, kann der Anwalt Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte durchzusetzen. Dazu gehört die Abmahnung des Handwerkers sowie die Einleitung rechtlicher Schritte, falls der Fall vor Gericht gebracht werden muss.

 

c) Schlichtung

 

Ein Anwalt kann auch außergerichtliche Lösungen anstreben, etwa durch eine Schlichtung zwischen Ihnen und dem Handwerker. In vielen Fällen kann ein Konflikt so beigelegt werden, ohne dass es zu einem langwierigen Gerichtsverfahren kommt.

 

d) Vertretung vor Gericht

 

Wenn der Konflikt nicht außergerichtlich gelöst werden kann, wird der Anwalt Sie vor Gericht vertreten. Dabei geht es nicht nur um die Durchsetzung von Nachbesserungs- oder Schadenersatzansprüchen, sondern auch um eine ordnungsgemäße Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen des Handwerkers, zum Beispiel wenn dieser trotz mangelhafter Arbeit die volle Zahlung fordert.

 

6. Tipps zur Vermeidung von Handwerkerproblemen

 

Um Ärger mit dem Handwerker von vornherein zu vermeiden, sollten Sie einige Grundregeln beachten:

 

• Sorgfältige Auswahl des Handwerkers: Recherchieren Sie im Vorfeld nach Bewertungen und Empfehlungen.

• Detaillierter Werkvertrag: Stellen Sie sicher, dass der Vertrag klar und umfassend alle wichtigen Punkte wie den Leistungsumfang, den Preis und die Fristen enthält.

• Fortlaufende Kontrolle: Überwachen Sie die Arbeiten regelmäßig, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

• Beweissicherung: Dokumentieren Sie den Fortschritt der Arbeiten und alle Vereinbarungen schriftlich.

 

Fazit

 

Probleme mit dem Handwerker sind ärgerlich, lassen sich jedoch oft durch die richtigen rechtlichen Schritte lösen. Ihre rechtlichen Möglichkeiten reichen von der Nachbesserung über die Minderung bis hin zum Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen, und bietet insbesondere in komplexen Fällen eine wertvolle Unterstützung. Zögern Sie daher nicht, rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie mit einem Handwerker in Konflikt geraten.